1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“ genannt). Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt) über unsere Leistungen und Lieferungen schließen. Das gilt auch, soweit Auftragserteilung und Bestätigung telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
1.2 Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Bestellers, die unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder ergänzende Regelungen enthalten, werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Ein Anerkenntnis ist insbesondere auch dann nicht gegeben, wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, die wir mit dem Besteller über unsere Lieferung schließen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie ersetzen alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen uns und dem jeweiligen Besteller früher vereinbart worden sind
1.4 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlagen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nicht verbindlich und gelten nur annähernd, es sei denn, dass eine bindende Frist oder ein bindender Termin ausdrücklich und schriftlich wird. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Besteller mitgeteilt wurde.
2.2 Liegen Umstände bei uns vor, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit unserer Leistung werden wir den Besteller unverzüglich darüber informieren sowie unverzüglich eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitraums.
2.3 Ist dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht mehr zumutbar, so ist er berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Besteller ist, dass er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind im Rahmen der Regelung in Ziffer 8 ausgeschlossen.
3.1 Es gelten die Preise nach der am Tage der Bestellung gültigen Preisliste. In ihnen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer
sowie Verpackungs- und Versandkosten nicht enthalten.
4.1 Ist der Besteller Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4.2 Ist der Besteller Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit Übergabe der Sache an den Besteller auf diesen über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge ohne jeden Abzug sofort rein netto zahlbar.
5.2 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er unsere Forderung während des Verzuges mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Besteller Unternehmer, so hat er unsere Forderung während des Verzuges mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.3 Mit Gegenansprüchen kann der Besteller nur aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestrittene oder von uns anerkannte sind.
5.4 Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Unternehmer, so ist ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche ausgeschlossen.
6.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
6.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Produkten einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO
6.4 Übersteigt der Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
7.1 Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Besteller setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Wir nehmen die Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache vor. Im Falle der Lieferung mangelhafter Tiere oder anderen biologischen Materials (gemeinsam „biologisches Material“) ist eine Mängelbeseitigung grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Fall der Lieferung mangelhafter Tiere sind wir berechtigt, die Rücksendung abzulehnen. In diesem Fall erstatten wir die notwendigen Kosten der Beseitigung.
7.4 Für biologisches Material kann vom Besteller ein Gesundheitszeugnis verlangt werden. Das Gesundheitszeugnis belegt lediglich, dass wir eine Gesundheitsprüfung durchgeführt haben, stellt aber in keinem Fall eine Zusicherung im Hinblick auf Gesundheitszustand oder Keimfreiheit des biologischen Materials dar. Trotz der von uns regelmäßig durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen kann wegen der besonderen Natur des biologischen Materials ein Keimbefall bei Lieferung nicht ausgeschlossen werden; jedwede Haftung unsererseits wegen Keimbefalls ist daher ausgeschlossen. Auch aus diesem Grund liegt es im eigenen Interesse des Bestellers, unmittelbar nach Erhalt des biologischen Materials eigene Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen.
7.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Lieferung mangelhafter Ware stellt als solches nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht dar.
8.3 Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Keimbefalls des gelieferten biologischen Materials ist ausgeschlossen (vgl. auch Ziffer 7.4)
8.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Die Verjährung von Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung wird hierdurch nicht berührt.
8.7 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB
8.8 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung
9.2 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt sind. Es steht uns frei, den Besteller auch an seinem Wohnsitz, Sitz oder Ort einer Zweigniederlassung zu verklagen.